Strompreise und Erneuerbare Energien

Seit dem Jahr 2000 haben sich die Erneuerbaren Energien im Deutschen Stromnetz in etwa vervierfacht. Ihr Anteil ist von ca. 5% auf voraussichtlich 20% im Jahr 2010 gestiegen.

Dieser Erfolg im Ausbau hat seinen Preis. Auch die Umlage für die Erneuerbaren Energien ist gestiegen und mit ihr die Strompreise.

Bis 2009 haben Stromkunden für die Erneuerbaren Energien etwa 1,2 Cent Umlage pro verbrauchter kWh Strom über die Stromrechnung bezahlt. Dieses Geld wurde über die Stromversorger eingesammelt und aus einem deutschlandweiten Topf an die Betreiber der Ökostromanlagen ausgezahlt.

Für das Jahr 2010 wurden 2,047 Cent pro kWh bezahlt und 2011 werden sogar 3,53 Cent fällig. Aber bekommen die Erneuerbaren Energien seit 2009 so viel mehr Vergütungen für die Kraftwerke? Es scheint für die Stromnutzer so, als würden wir seit 2009 das 3fache an Ökostromproduzenten auszahlen. Gerne wird diese Erhöhung auch auf den Ausbau der Photovoltaik geschoben.

Während sich die Ausgaben der Endkunden für die Erneuerbaren Energien verdreifachen, haben sich die tatsächlichen Kosten für den EEG-Strom von 2009 (10,78 Mrd. Euro) auf 2011 (progn. 17,13 Mrd. Euro) nicht einmal verdoppelt.
Dieser Tatbestand ist in jedem Fall auffällig. Die Entwicklung, welche Faktoren diese Preissteigerung bewirken, sollte untersucht werden.

Im Jahr 2009 haben die Endverbraucher an alle Anlagenbetreiber, die unter das Erneuerbare Energien Gesetz fallen, 10,78 Mrd. Euro (EEG Jahresabrechnung 2009, veröffentlicht am 26.07.2010) ausbezahlt. Für das Jahr 2010 waren Ausgaben in Höhe von 12,72 Mrd. Euro prognostiziert (Prognosekonzept und Berechnung der ÜNB für 2010, Stand 15. Oktober 2009). Dafür hatte sich die Umlage der Endkunden von 2009 auf 2010 bereits fast verdoppelt. Der Anstieg auf über 2 Cent Umlage für die Endkunden erscheint erstaunlich, da die Ausgaben in Relation nur leicht gestiegen waren.
Tatsächlich entstanden 2010 noch weniger Ausgaben als prognostiziert. Die Ausgaben betrugen nach derzeitiger Datenlage insgesamt „nur“ 12,32 Mrd. Euro (Einnahmen- und Ausgabenpositionen Stand 31.12.2010). Das sind nach derzeitigem Datenstand 400 Mio Euro weniger Kosten als gedacht. Trotzdem kam es zu einer Nachforderung für die Endkunden.
Im Jahr 2011 sind Auszahlungen in Höhe von 17,13 Mrd. Euro (Prognoskonzept und Berechnung der ÜNB für 2011, Stand 15. Oktober 2010) prognostiziert. Das ist nicht einmal das Doppelte, vor allem aber nicht das 3 fache im Vergleich zu 2009.

Warum kam es zu einer Erhöhung um fast 1 Cent von 2009 auf 2010 (fast eine Verdoppelung), obwohl die Ausgaben nur um das 1,14 fache stiegen und warum muss der Endverbraucher ab 2011 das 3 fache zahlen, obwohl sich die Ausgaben nicht einmal verdoppeln?

Dieser Preissprung liegt an mehreren Faktoren. Tatsächlich steigen die Kosten. Die Direktvermarktung erhöht diese Kosten zusätzlich und paradoxerweise führen auch die fallenden Strompreise zu einer steigenden Umlage. Die Ausgleichsmechanismusverordnung hat diese letzte Tendenz noch intensiviert.

Steigende Kosten

Steigende Ausgaben führen logischerweise auch zu steigenden Kosten. Allerdings zeigen die Daten auf den ersten Blick, dass dies nicht der einzige und vor allem nicht der gewichtigste Faktor bei der Erhöhung der Umlage für 2011 auf 3,53 Cent/kWh sein kann.

Direktvermarktung

Einiger Strom aus Erneuerbaren Energien wird mittlerweile direkt verkauft und nicht mehr von der Allgemeinheit bezahlt. Dies geschieht vor allem bei den günstigen Stromproduzenten, wie zum Beispiel Wind oder Wasser. Im zurückbleibenden Topf bleibt relativ mehr preisintensiver Strom.
In der Prognose der Übertragungsnetzbetreiber für 2010 wurde dieser Faktor noch nicht berücksichtigt. Aus der Prognose für 2011 vom 15. Oktober 2010 lässt sich allerdings entnehmen, dass von 110 TWh EEG-Strom bereits 12 TWh direkt vermarktet werden. Dadurch, dass nur der günstige EEG-Strom entnommen wird, kommt es zu einer "Verfälschung" im Markt, denn der übrig gebliebene Anteil wird in Relation teurer. Der kostenintensive Strom bleibt in dem Topf der Allgemeinheit. Die höheren Kosten werden auf einen geringeren bundesdeutschen Gesamtstromverbrauch umgelegt, was sie noch einmal ansteigen lässt. So könnte die Direktvermarktung nach Berechnungen von projekt21plus auf der Grundlage der existierenden Prognosen bereits 1 Cent Unterschied bei den Kosten pro kWh EEG Strom ausmachen und damit für etwa 0,2 Cent der jetzigen Umlagesteigerung auf 3,53 Cent verantwortlich sein.

Die Ausgleichsmechanismusverordnung

Die gewichtigste Veränderung gerade in Bezug auf preisbildende Faktoren ergab sich auf dem Strommarkt Anfang 2010 durch das Inkrafttreten der Ausgleichsmechanismusverordnung.

Ab 2010 wurde die Ausgleichsmechanismusverordnung eingeführt. Seither wird der Strom aus Erneuerbaren Energien an der Börse verkauft. Dieser Erlös wird mit den Ausgaben saldiert. Im Gegensatz zur bisherigen EEG-Kostenermittlung gilt also nicht mehr der eigene Einkaufspreis der Stadtwerke sondern der momentane Börsenpreis. Allerdings drückt der EEG-Strom über den Merit Order Effekt seinen eigenen Preis.

Seit 2010 wird der EEG Strom nicht mehr auf alle Energieversorger umgewälzt und gegen den tatsächlich erhandelten Stromeinkauf gerechnet, sondern auf der Börse verkauft. Der EEG-Strom drückt allerdings selbst den Preis und bringt dadurch weniger Einnahmen. Für die Endkunden wirkt paradox, dass niedrige Börsen-Preise zu einer erhöhten EEG-Umlage führen.

Ein Beispiel aus der jüngsten Praxis: Die Prognosen der ÜNB im Oktober 2009 für das Jahr 2010 haben für den EEG-Strom einen Verkaufserlös von 4.482,42 Mio Euro angenommen. 2010 erwirtschafteten die Erneuerbaren Energien allerdings nur Einnahmen in Höhe von 3.461,06 Mio Euro (Einnahmen- und Ausgabenpositionen Stand 31.12.2010). Das bedeutet, dass die Preise an der Börse gesunken sind. Das haben wir zum Teil der Wirtschaftskrise, vor allem aber über den Merit Order Effekt den Erneuerbaren Energien zu verdanken.
Das bedeutet jedoch nach der geltenden Ausgleichsmechanismusverordnung, dass die Stromkunden das weniger an Einnahmen über eine höhere Umlage ausgleichen müssen. Deshalb kam es für 2011 zu einer Nachforderung in Höhe von 1.116,30 Mio Euro, die fast deckungsgleich mit der Fehleinschätzung der Verkaufseinnahmen (Fehlbetrag 1.021,36 Euro) ist. Die niedrigeren Preise an der Börse führen für Endverbraucher also irritierenderweise zu steigenden Strompreisen über die EEG Umlage, denn die Differenzkosten zwischen Marktpreis und gesetzlich garantierter Vergütung müssen die Verbraucher zahlen.



Umlage 2009
Vor 2010 haben alle Stromversorger einen prozentual gleichen Anteil des Stromes aus Erneuerbaren Energien abgenommen und einen durchschnittlichen Preis dafür bezahlt. 2009 waren das 13,95 Cent pro kWh EEG-Strom. Die Stromanbieter haben die Ausgaben für die Erneuerbaren Energien gegen den tatsächlichen Einkaufspreis ihres Stromes gerechnet. Dieser lag je nach Stromqualität und Handelsglück zwischen 6 und 8 Cent.
Es blieben durchschnittlich etwa 7 Cent übrig. Diese mussten gleichmäßig auf den gesamten Stromabsatz verteilt werden. Daraus resultierte eine Umlage, die bei etwa 1,2 Cent pro kWh lag. Je nach Preisen im Stromeinkauf konnte die Höhe der Vergütung variieren.
Haben Stadtwerke oder Ökostromanbieter mehr beim Stromeinkauf gezahlt, weil sie einen saubereren Strom eingekauft oder neue effizientere Kraftwerke genutzt haben, dann war die Differenz - und damit die Umlage – niedriger.

Es galt schon immer, dass ein niedriger Strompreis die Differenz und damit die EEG-Umlage erhöht hat. Seit 2010 ist es allerdings ein zusätzlicher finanzieller Nachteil, wenn ein Stromanbieter den Strom sauber und gewissenhaft einkauft. Der Stromanbieter zahlt weiterhin einen höheren Preis für den Strom. Die EEG-Umlage errechnet sich allerdings nicht mehr im Vergleich mit dem Stromeinkaufspreis des Versorgers, sondern ergibt sich aus der Differenz des auf der Börse erwirtschafteten Preises und steigt, weil die Preise fallen.

Systemvergleich 2010
Ab 2010 wird der EEG Strom an der Börse verkauft. Die Einnahmen sind in Relation geringer als die Jahre davor, weil immer der momentane Preis gilt. In der Prognose der EEG-Umlage nach Ausgleichsmechanismusverordnung für 2010 (15. Oktober 2009) haben die ÜNB mit 5,37 Cent Verkaufserlös pro kWh EEG Strom gerechnet. Von durchschnittlich 14,04 Cent pro kWh erzeugtem EEG-Strom (noch ohne Profilservicekosten) wurden demnach 5,37 Cent abgezogen. Die verbleibenden 8,67 Cent (Zahl basiert auf Prognose 15.10.2009) verteilt auf die nicht privilegierten Letztverbraucher ergeben etwa 2 Cent Umlage.
Ohne Ausgleichsmechanismusverordnung wäre die EEG-Umlage für 2010 bei 7 Cent Stromeinkaufspreis unter 1,6 Cent gewesen. Das sind 0,4 Cent Unterschied zum neuen System. Bei 6 Cent Einkaufspreis pro eingekaufter kWh Strom bleibt immer noch 0,2 Cent unterschied zum neuen System.
Mit der Prognoseberichtigung, die etwa 0,3 Cent (Zahl basiert auf Prognose für 2011 vom 15. Oktober 2010) ausmacht und die vor allem wegen niedrigerer Einnahmen auf der Strombörse anfällt, liegen im Jahr 2010 zwischen altem und neuem System für den Endkunden etwa 0,5 Cent und mehr (siehe Tabelle).

 
2010
2010
2010
2010
 

Ausgleichs-mechanismus-
verordnung

altes System
Wälzungsmechan.

Stromeinkauf I

altes System
Wälzungsmechan.

Stromeinkauf II

altes System
Wälzungsmechan.

Stromeinkauf III

Strompreis
5,37 Cent/kWh
7 Cent/kWh
6,5 Cent/kWh
6 Cent/kWh
Ausgaben (EEG minus priv. LV)
12.683.900.000 €
12.683.900.000 €
12.683.900.000 €
12.683.900.000 €
Einnahmen
4.482.420.000 €
6.299.245.936 €
5.849.299.798 €
5.399.353.660 €
EEG-Umlage in Cent/kWh
2,04
1,6
1,7
1,8
Systemunterschied in Cent/kWh
0,44
0,34
0,24
Nachholung 2011 von 2010
0,3
Eine dementsprechende Nachholung hätte es im alten System nicht gegeben.
Unterschied mit Nachholung
0,74
0,64
0,54

Die Tabelle zeigt, wie groß der Unterschied zwischen altem und neuem System ist. Stromversorger, die höhere Einkaufspreise haben, weil sie z.B. gewissenhafter einkaufen, haben einen Nachteil im neuen System. Diejenigen, die billigen Strom einkaufen sind durch die Ausgleichsmechanismusverordnung doppelt im Vorteil.


Systemvergleich 2011:
Für 2011 sind etwa 17,5 Cent pro kWh EEG-Strom (Zahl basiert auf Prognose für 2011 vom 15.10.2010) prognostiziert. Dagegen werden in der Prognose 5,07 Cent/kWh Einnahmen durch den Verkauf auf der Strombörse gerechnet. Die verbleibenden 12,43 Cent (Zahl basiert auf Prognose für 2011 vom 15. Oktober 2010) verteilt auf alle nicht privilegierten Letztverbraucher ergeben eine Umlage von etwa 3,2 Cent. Etwa 0,3 Cent fallen zusätzlich wegen der Prognoseberichtigung bezüglich 2010 an und sind also Nachzahlung.
Ohne Ausgleichsmechanismusverordnung wäre die EEG-Umlage für 2011 bei einem Stromeinkaufspreis von 6,5 Cent pro kWh bei ca. 2,8 Cent gewesen.

 
2011
2011
2011
2011
 

Ausgleichs-mechanismus-
verordnung

altes System
Wälzungsmechan.

Stromeinkauf I

altes System
Wälzungsmechan.

Stromeinkauf II

altes System
Wälzungsmechan.

Stromeinkauf III

Strompreis

5,07 Cent/kWh
6,5 Cent/kWh
6,0 Cent/kWh
5,5 Cent/kWh
Ausgaben (EEG minus priv. LV)
17.106.036.000 €
17.106.036.000 €
17.106.036.000 €
17.106.036.000 €
Einnahmen
4.694.575.789 €
6.355.798.717 €
5.866.891.124 €
5.377.983.530 €
EEG-Umlage in Cent/kWh
3,2
2,8
2,9
3,0
Systemunterschied in Cent/kWh
0,4
0,31
0,18

Der Einkaufspreis der meisten Stromversorger wird immer über dem Preis liegen, den die Erneuerbaren auf der Börse erwirtschaften, denn die Stromversorger kaufen auf lange Sicht ein. Dadurch bleibt immer ein Nachteil gegenüber dem alten System.

Voraussichtlich kommt es auch im Oktober 2011 zu Prognoseberichtigungen, weil der Verkauf des EEG-Stromes einfach nicht den für die Prognose genutzten „Phelix Baseload Year Future“ Preis erreicht.
Damit liegt nach den Berechnungen von projekt21plus auch im Jahr 2011 bis zu 0,4 Cent oder mehr der Umlagesteigerung in dem Systemwechsel und damit in der Ausgleichsmechanismusverordnung begründet. Diese Zahl kann sich noch erhöhen, wenn es zu Prognoseberichtigungen wegen niedriger Preise an der Börse kommt.

Leider müssen Stadtwerke oder wirklich ökologische Stromanbieter ihre Preise mit der gestiegenen Umlage tatsächlich erhöhen, denn sie haben entweder schlecht gehandelt (manche Stadtwerke) oder kaufen einen qualitativ hochwertigen Strom (Ökostromer). Die Ökostromanbieter z.B. haben keine Möglichkeit an einem Graustromspot einzukaufen und von den Preis dämpfenden Wirkungen des EEG Stroms zu profitieren. Diese Vorteile bleiben den Lieferanten von Graustrom vorbehalten.

Die großen Konzerne erhöhen ebenfalls, jedoch zu Unrecht, denn sie haben andere Einkaufsmöglichkeiten und keine Anforderungen an die Qualität des Stroms.

Die Ausgleichsmechanismusverordnung ist für einen beachtlichen Anteil der Umlagesteigerung verantwortlich. Sie bringt ein Ungleichgewicht in den Markt, weil der Einkauf von hochwertigem Strom deutliche finanzielle Nachteile bringt. Einen starken Vorteil haben nur die großen Stromproduzenten. Damit wird das bestehende Monopol weiter gestützt.

Wir fordern eine Modulierung der Ausgleichsmechanismusverordnung. Den Erneuerbaren Energien müssen klare Marktpreise zugeordnet werden. Der Verkauf der Erneuerbaren muss über einen separaten Handelsplatz und vor allem von jemand anderem als den bestehenden Marktteilnehmern verkauft werden.